Definition: Kfz ≤ 3,5 t zG, mit
Anhänger ≤ 750 kg zG, ≤ 8 Sitzplätze außer Führersitz,
Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger: zG ≤ 3,5 t,
wobei zG Anhänger ≤ Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
Definition: Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und
Anhänger > 750 kg und Kombination, die nicht unter Klasse B
fällt
PREISE
Grundgebühr: 290 €
Stadtfahrt 45min: 55 €
Sonderfahrt 45min: 65 €
Praxisprüfung: 125 €
MOTORADFÜHRERSCHEIN
Erweiterung zu Klasse B - Klasse B196
ERGÄNZUNG FÜR LEICHTKRAFTRAD
4 Theorieeinheiten à 90 Minuten
5 Praxiseinheiten à 90 Minuten
Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit
mindestens 5 Jahren erforderlich
ab 25 Jahren
Definition: Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der
Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit
Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das
Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht
übersteigt.